Qualitätsprüfung

Unser Qualitätsanspruch

Die Landesverbände der Pflegekassen veranlassen in Pflegeheimen und Pflegediensten regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Kranken­versicherung oder den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.

Die Regelprüfung bezieht sich insbesondere auf wesentliche Aspekte des Pflegezustands und die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen.

Unsere Kritik

Leider schleichen sich manchmal Fehler im Alltag ein - Zum Glück konnte der Medizinische Dienst uns auf eine Kleinigkeit hinweisen, damit es in Zukunft zu keinen Problemen kommt.

Wir haben leider bei einigen Patienten vergessen, das Anbruchs Datum auf Insulin-Spritzen zu schreiben.