Leistungen

Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege, für den die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen zuständig sind. Sie muss – je nach medizinischer Notwendigkeit – vom Arzt verordnet und anschließend von der Kasse genehmigt werden.
Unsere Pflegefachkräfte halten bei der Behandlungspflege engen Kontakt zu den Angehörigen sowie nach vorheriger Rücksprache mit den Angehörigen auch zum Hausarzt. Dadurch stellen wir die bestmögliche medizinische Versorgung im gewohnten Umfeld des Angehörigen sicher.
Ziel der Behandlungspflege ist es,
- Krankheitsbeschwerden zu lindern,
- aktiv den Heilungsprozess zu unterstützen,
- zur Genesung des Patienten beizutragen.
Ein weiterer Vorteil: Durch die Behandlungspflege kann häufig ein eventuell erforderlicher Krankenhausaufenthalt vermieden und das gewohnte Umfeld beibehalten werden.
Zu unseren Pflegeleistungen innerhalb der Behandlungspflege gehören folgende Tätigkeiten:
- Absaugen von Flüssigkeiten
- Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit
- Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
- Blasenspülung
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Versorgung von Druckgeschwüren (Dekubiti)
- Überprüfung und Versorgung von Drainagen
- Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmausräumung
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Infusionen, i.v.
- Inhalation
- Injektionen und Richten von Injektionen
- Instillation
- Das Auflegen von Kälteträgern
- Versorgung eines suprapubischen Katheters
- Katheterisierung der Harnblase zur Ableitung des Urins
- Krankenbeobachtung
- Versorgung von Magensonden
- Medikamentengabe
- PEG-Sondenversorgung
- Stomabehandlung
- Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
- Versorgung des Venenkatheters (Port)
- Verbände
- Wunderversorgung
- An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionsverbände
Grundpflege
Unter Grundpflege versteht man die Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität – kurz gesagt: Hilfe bei Aufgaben, die grundsätzlich im Alltag zu meistern sind. Die zu erbringenden Leistungen werden nach einer individuellen Einstufung in sogenannte Pflegegrade innerhalb der Pflegeversicherung von der Pflegekasse übernommen.
Für die Einstufung ist der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) zuständig, der bei einem Hausbesuch ermittelt, bei welchen Tätigkeiten die Person Hilfe benötigt. Er ordnet die Person dann gemäß ihres individuellen Hilfsbedarfs in Pflegegrad 1 bis 5 ein. Sobald sich der Gesundheitszustand verändert, kann jederzeit eine neue Begutachtung und Einstufung angefordert werden. Damit wird die Basis für die optimale, individuelle Versorgung geschaffen.


WUNDVERSORGUNG
Spezielles Pflegemanagement von chronischen (= schlecht bis nicht heilenden) Wunden wie z. B. Wundheilungsstörungen nach Operationen, Ulcus cruris (offenes Bein), Dekubitus (Druckgeschwüre, Tumorwunden) etc.
Vernetzung und Kooperation mit Fachärzten, Kliniken sowie Lieferanten mit Schwerpunkt Wundbehandlung
Wundversorgung auf dem Stand aktuellen pflegerischen Wissens:
Größtmögliche Behandlungssicherheit durch ausnahmslos examinierte und hauseigenen Wundexperten, die mit der großen Auswahl an Produkten und Hilfsmitteln wie auch Geräten und deren Anwendung bis ins Detail vertraut sind.
HAUSWIRTSCHAFT
Hauswirtschaft bezeichnet heute die professionelle, verantwortungsvolle Wirtschaftsführung im privaten Haushalt, wie auch in den städtischen und ländlichen Klein-, Mittel- oder Großbetrieben.
Dazu gehören Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung, Sozialstationen, Kranken-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen, Tagungsstätten, Jugendherbergen, Hotels, Restaurants und Dienstleistungszentren (Großwäschereien, Cateringunternehmen, Servicegesellschaften).
Hauswirtschaft beinhaltet die Organisation des gesamten hauswirtschaftlichen Bereiches, wie Küche, Einkaufen, Wäscheversorgung und Gebäudereinigung.
Durch einen einen Pflegegrad können die Leistungen über den § 45b SGB XI Entlastungbetrag abgerechnet werden. Oder auch einfach über private Leistungen.
Bei uns können Sie sich zurück lehnen.
