


Beratung
Alle wichtigen Informationen zur Beratung
Wer Pflegegeld bezieht und/oder die Pflege durch Freunde und Familie durchführen lässt, ist nach §37.3 SGB XI verpflichtet, Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Diese Hilfestellungen sind nicht etwa Kontrollbesuche. Geschultes und erfahrenes Fachpersonal gibt den nicht-professionellen Pflegern die Unterstützung und Tipps für den Pflegealltag, die sie brauchen.
Beratung
Wir bieten Ihnen mehr Lebensqualität
Ob verpflichtend oder freiwillig: Profitieren Sie von Ihrem Anspruch auf Beratungsbesuche bei Pflegegraden!
- Beratung zu allen Pflegerischen Leistungen
- Beratung bei Antragstellungen (Behörden, Kranken- und Pflegekassen)
- Anleitung und Begleitung von pflegenden Angehörigen
- Beratung nach § 37 Abs. III SGB XI
- Beratung über die Finanzierung der Pflege
& mehr Sicherheit
- Beratung zur Sicherheit
- Gefahren in der Wohnung erkennen und beseitigen
- Die richtigen Hilfsmittel für mehr Sicherheit
Beratungsbesuche
- bei Pflegegrad 2 und 3: Ein Beratungsbesuch pro Halbjahr
- bei Pflegegrad 4 und 5: Ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr
- bei Pflegegrad 1: Alle Pflegebedürftigen, die schon körperbezogene Pflegemaßnahmen erhalten, können freiwillig einen Beratungsbesuch pro Halbjahr in Anspruch nehmen.
Kosten entstehen Ihnen keine, diese werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.
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