Hauswirtschaft
LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
- Säubern der Räumlichkeiten in der Umgebung des Pflegebedürftigen
- Waschen, Bügeln und Einräumen der Wäsche
- Einkaufen und Besorgungen machen
- Reinigung von Treppen, Wohnung, Fenstern
- Betten machen und abziehen
- Gardinen abnehmen und aufhängen
- Lüften der Wohnung
- Gießen der Blumen
- Müllentsorgung
- Warme und kalte Mahlzeiten zubereiten
- Briefkasten leeren

Tarif
Die Kosten übernimmt bis zum jeweiligen Höchstbetrag die Pflegekasse. Vor Leistungsbeginn erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag. Hier stellen Wir Ihnen, die Finanzierungsangebote der Pflegekassen vor und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.
Hauswirtschaft
Rundum versorgt- Hw@pflegeteam-erftkreis.de
- 02234 43 50 393
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Diese rechnen wir autmatisch mit Ihrer Pflegekasse ab.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe (Pflegesachleistung) ein Pflegegeld beantragen. Sollten Pflegebedürftige die Pflege jedoch nicht in geeigneter Weise selbst sicherstellen können, gibt es die Möglichkeit bei der Pflegekassen auf Kombinationsleistung umzustellen (sofern die Pflegegeldbeträge nicht ausgeschöpft werden).
Pflegegrad | Pflegegeldbeitrag |
---|---|
Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 316,- € |
Pflegegrad 3 | 545,- € |
Pflegegrad 4 | 728,- € |
Pflegegrad 5 | 901,- € |
Sie können natürlich auch alle unsere Leistungen Privat bezahlen.
Anträge auf die Verhinderungspflege
Klicken Sie einfach auf Ihre Pflegekasse und Sie werden weiter geleitet.